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Die Publikationsverordnung vom 17. November 200444 wird aufgehoben.
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Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
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Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Art. 53 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse 1 Die Publikationsverordnung vom 17. November 2004 [AS 2004 4937, 2005 5433 Art. 8 Abs. 2, 2008 5153 Anhang Ziff. 1, 2010 2645] wird aufgehoben. [AS 2004 4937, 2005 5433 Art. 8 Abs. 2, 2008 5153 Anhang Ziff. 1, 2010 2645] 2 … Die Änderung kann unter AS