Die Bundesversammlung verfolgt die internationale Entwicklung und wirkt bei der Willensbildung über wichtige aussenpolitische Grundsatzfragen und Entscheide mit.
Unterliegt der Abschluss, die Änderung oder die Kündigung eines völkerrechtlichen Vertrages dem Referendum, so genehmigt die Bundesversammlung den Abschluss, die Änderung oder die Kündigung in der Form eines Bundesbeschlusses. Andernfalls genehmigt sie den Abschluss, die Änderung oder die Kündigung in der Form eines einfachen Bundesbeschlusses.35
Sie wirkt in internationalen parlamentarischen Versammlungen mit und pflegt die Beziehungen zu ausländischen Parlamenten.