Der Verwaltungsdelegation obliegt die oberste Leitung der Parlamentsdienste. Sie beaufsichtigt deren Geschäftsführung und deren Finanzen.
Die Verwaltungsdelegation ist insbesondere zuständig für:
den Entwurf des Voranschlages und der Rechnung der Bundesversammlung;
die Begründung, Änderung und Beendigung der Arbeitsverhältnisse des Personals der Parlamentsdienste nach Artikel 27 Absatz 1;
die Genehmigung der Geschäftsordnung der Parlamentsdienste;
die Regelung des Controlling und Reporting im Personalbereich der Parlamentsdienste;
die Ausübung des Hausrechts nach Artikel 69 Absatz 1 ParlG; in Abwesenheit der Verwaltungsdelegation wird dieses Recht durch die Generalsekretärin oder den Generalsekretär der Bundesversammlung ausgeübt;
alle weiteren Verwaltungsgeschäfte der Bundesversammlung und der Parlamentsdienste, die nicht anderen Organen der Bundesversammlung oder der Generalsekretärin oder dem Generalsekretär vorbehalten sind oder an sie delegiert werden.