Die Kommissionspräsidentin oder der Kommissionspräsident kann ein Beschlussprotokoll erstellen lassen, wenn die Beratungen für die spätere Auslegung eines Erlasses oder Kommissionsbeschlusses voraussichtlich nicht erheblich sind.
Art. 5 – Beschlussprotokolle
Art. 5
Beschlussprotokolle
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.12.2025
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Art. 5 Beschlussprotokolle Die Kommissionspräsidentin oder der Kommissionspräsident kann ein Beschlussprotokoll erstellen lassen, wenn die Beratungen für die spätere Auslegung eines Erlasses oder Kommissionsbeschlusses voraussichtlich nicht erheblich sind. 1. Kapitel: Ausführungsbestimmungen zum Par
- SR-Nummer
- SR 171.115
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 03.10.2003
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht