Das provisorische Büro:
prüft, ob die Wahlen der Mehrheit der Mitglieder des Rates unangefochten geblieben oder für gültig erklärt worden sind, und stellt, wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, dem Rat Antrag auf Feststellung seiner Konstituierung;
prüft, ob bei den neu gewählten Mitgliedern des Rates Unvereinbarkeiten nach Artikel 14 Buchstaben b–f ParlG vorliegen, und stellt dem Rat gegebenenfalls Antrag auf Feststellung der Unvereinbarkeit;
ermittelt, bis das neue Büro gewählt ist, das Ergebnis von Wahlen und Abstimmungen im Rat.
Die übrigen Aufgaben des Büros werden bis zur Wahl des neuen Büros durch das Büro der ablaufenden Amtsperiode wahrgenommen.