Die Tagesordnung wird bekannt gegeben:
für die erste Sitzung einer Session: zusammen mit dem Versand des Sessionsprogramms;
für die weiteren Sitzungen: am Ende der vorangehenden Sitzung.
Die Tagesordnung listet alle Beratungsgegenstände auf.
Die Präsidentin oder der Präsident kann ausnahmsweise während der Sitzung die Tagesordnung ergänzen, namentlich um Differenzen und zurückgestellte Beratungsgegenstände zu behandeln.