Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 3 Organe 1 Die Organe des IGE sind: a. der Institutsrat; b. der Direktor oder die Direktorin; c. die Revisionsstelle. 2 Sie werden vom Bundesrat gewählt. 2. Abschnitt: Organe und Personal