Die Direktion ist für die Geschäftsführung des IGE verantwortlich, soweit nicht nach Artikel 4 oder Artikel 8 Absatz 3 ausdrücklich der Institutsrat zuständig ist.
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Sie erstellt jährlich den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und den Voranschlag.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 7 Geschäftsführung 1 Die Direktion ist für die Geschäftsführung des IGE verantwortlich, soweit nicht nach Artikel 4 oder Artikel 8 Absatz 3 ausdrücklich der Institutsrat zuständig ist. 2 Sie erstellt jährlich den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und den Voranschlag. 2. Abschnitt: Organe und