Wird ein bisher autonomes Informationssystem an ein IAM-System angeschlossen und diesem die Prüfung der Identität und bestimmter berechtigungsrelevanter Eigenschaften von Personen übertragen, so dürfen die entsprechenden Personendaten ins IAM-System importiert werden.
Im IAM-System muss für jedes nachgelagerte Informationssystem eine Liste der Personendaten geführt werden, die es diesem aufgrund dieser Verordnung und der gesetzlichen Grundlagen des nachgelagerten Systems bekanntgeben darf.