Der OPK trägt die für die Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen relevanten Informationen zusammen und bereitet sie zuhanden des PSK auf, insbesondere auch zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einschränkung von Grundrechten und den Erlass von Notrecht.
Er koordiniert die Tätigkeit der im Einsatz stehenden Sonderstäbe, Fachstäbe, Fachgruppen sowie Krisenstäbe der Verwaltungseinheiten und der weiteren betroffenen Stellen.