Der Bundesrat sowie die Departementsvorsteher und Departementsvorsteherinnen führen die Bundesverwaltung.
Jedes Mitglied des Bundesrates führt ein Departement.
Der Bundesrat verteilt die Departemente auf seine Mitglieder; diese sind verpflichtet, das ihnen übertragene Departement zu übernehmen.
Der Bundesrat kann die Departemente jederzeit neu verteilen.