Diese Verordnung regelt:
die Bereitstellung von digitalen Diensten in der Bundesverwaltung;
den Einsatz und die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in der Bundesverwaltung;
die Strategien des Bundes im Bereich der Digitalisierung;
die Zuständigkeiten sowie die Zusammenarbeit und Koordination der betroffenen Organe und Verwaltungseinheiten.