Der Bereich DTI wird von der oder dem Delegierten für digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI-Delegierte oder DTI-Delegierter) geführt. Diese oder dieser ist direkt der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler unterstellt.
Art. 27 – Führung
Art. 27
Führung
- Gliederungspfad
- 5. Kapitel: Bereich DTI
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.02.2026
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Art. 27 Führung Der Bereich DTI wird von der oder dem Delegierten für digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI-Delegierte oder DTI-Delegierter) geführt. Diese oder dieser ist direkt der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler unterstellt. 5. Kapitel: Bereich DTI
- SR-Nummer
- SR 172.019.1
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 02.04.2025
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht