Jede Partei dieser Vereinbarung entscheidet im Rahmen des für sie anwendbaren Rechts selbst, welche Services sie bezieht und nach welchen Regeln ihre Behörden diese nutzen.
Auch eine Partei, die bei der Entwicklung oder Beschaffung eines Service nicht teilgenommen hat, kann diesen im Rahmen der Verfügbarkeiten beziehen.
Jede Partei kann den Bezug eines Service beenden.