Die Parteien dieser Vereinbarung streben unter Einbezug aller Beteiligten und Partner eine Zusammenarbeit über alle Bereiche der Strafjustiz sowie die koordinierte Harmonisierung und Standardisierung des Informations- und Dokumentenflusses an. HIS Schweiz kann dazu Services (Dienstleistungen und Produkte) im Interesse der beteiligten Gemeinwesen entwickeln, bereitstellen oder betreiben lassen.
HIS Schweiz und die Parteien dieser Vereinbarung, sorgen für die gegenseitige Information und die gegenseitige Abstimmung der Tätigkeiten, insbesondere im Bereich des Datenaustauschs, der Beschaffung, beim Datenschutz und bei der Informationssicherheit. Zu diesem Zweck sorgen sie insbesondere dafür, dass ihre Behörden aller Stufen sowie die Organe von HIS Schweiz:
einander frühzeitig über laufende und über geplante Vorhaben informieren;
geplante und laufende Vorhaben auf ihre Relevanz für die Tätigkeiten von HIS Schweiz sowie von Bund und Kantonen prüfen.
HIS Schweiz stellt sicher, dass die Arbeiten mit anderen Vorhaben koordiniert und unter Berücksichtigung übergeordneter Strategien erfolgen. Dabei stimmt HIS Schweiz seine Arbeiten namentlich auf diejenigen der öffentlich-rechtlichen Körperschaft «Justitia.Swiss» ab.