Die Versammlung legt Folgendes fest:
den Schlüssel, nach dem die Kosten des Service auf die Teilnehmer und die Servicebezüger verteilt werden;
die Regeln zur Bemessung der Einkaufsbeiträge von nachträglich eintretenden Servicebezügern.
Massgebend für die Festlegung des Verteilschlüssels und der Einkaufsbeiträge ist der Nutzen des betreffenden Service für die Beteiligten. Die Beiträge der Kantone werden dabei in der Regel im Verhältnis der aktuellen ständigen Wohnbevölkerung festgelegt.
Die Einkaufsbeiträge werden den bisherigen Servicebezügern im Verhältnis ihrer eigenen Beiträge gutgeschrieben.