Streitigkeiten unter Parteien dieser Vereinbarung, Bezügern von Services ohne Parteistatus und HIS Schweiz werden in sinngemässer Anwendung des Streitbeilegungsverfahrens nach den Artikeln 31–34 der Rahmenvereinbarung vom 24. Juni 2005 für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (IRV) beigelegt.
Beschluss der Gründungsversammlung vom 2. Mai 2025 über das Inkrafttreten:
Am 17. Dezember 2024 wurde die Zahl von 18 Signatarkantonen erreicht (BS, GL, AG, GR, VS, SH, SZ, LU, UR, SG, BE, TG, ZH, GE, BL, ZG, NE und AR).
Am 13. Dezember 2024 hat zudem der Bund die Vereinbarung unterzeichnet.
Die Vereinbarung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.