Dieses Gesetz bezweckt:
den wirtschaftlichen und den volkswirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel;
die Transparenz des Vergabeverfahrens;
die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieterinnen;
die Förderung des wirksamen, fairen Wettbewerbs unter den Anbieterinnen, insbesondere durch Massnahmen gegen unzulässige Wettbewerbsabreden und Korruption.