Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 11 Vertragsabschluss 1 Die Auftraggeberin schliesst den Vertrag in Schriftform ab. 2 Sie wendet ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen an, es sei denn, die Art der Leistung erfordere besondere Vertragsbedingungen. 3. Abschnitt: Vergabeverfahren