Der Vorstand der BKB setzt sich zusammen aus:
der oder dem Vorsitzenden; und
je einer Vertreterin oder einem Vertreter von armasuisse, ASTRA und BBL.
Er hat insbesondere die Aufgabe, die Tätigkeitsschwerpunkte der BKB festzulegen.
Der Vorstand der BKB kann den Mitgliedern der BKB zur Erfüllung der Aufgaben der BKB Aufträge erteilen.
Er kann Empfehlungen für die Beschaffungs- und Bedarfsstellen abgeben und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) den Erlass von Weisungen beantragen.