Die Sprachdienstleistungen umfassen insbesondere:
die Übersetzung von Texten in eine oder mehrere Sprachen;
die Prüfung von Übersetzungen und von weiteren Texten auf ihre Qualität und auf die Erfüllung formaler Anforderungen (Revision);
Terminologiearbeit in bestimmten Bereichen sowie die Bereitstellung und die Pflege terminologischer Hilfsmittel für die Sprachdienste selbst oder für die gesamte Bundesverwaltung;
die Bereitstellung und die Pflege von Sprachhilfsmitteln;
Sprachberatung.