Die Departemente, die Ämter und die Dienststellen des Bundes (Verwaltungseinheiten) informieren die zuständigen Dienste des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), wenn Projekte oder Aufgaben ihres Ressorts beträchtliche Auswirkungen auf die KMU oder auf die administrative Belastung der Unternehmen im Allgemeinen haben können.
Art. 2 – Information
Art. 2
Information
- Gliederungspfad
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2022
Verfügbare Sprachversionen
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Erlassnavigation
Die vollständige Gliederung wird geladen
Der aufgerufene Inhalt ist bereits verfügbar. Artikel, Anhänge und weitere Gliederungsknoten werden vollständig ergänzt.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
rechtundgesetz.ch bietet Orientierung und Suche in öffentlich zugänglichen Rechtsinformationen, aber keine Rechtsberatung.
SR-Inhalt lesen
SR-Inhalt lesen
Der Inhalt ist derzeit nicht darstellbar.
- Erlass-Kontext
- Gliederungspfad
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 2 Information Die Departemente, die Ämter und die Dienststellen des Bundes (Verwaltungseinheiten) informieren die zuständigen Dienste des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), wenn Projekte oder Aufgaben ihres Ressorts beträchtliche Auswirkungen auf die KMU oder auf die administrative Belas
- SR-Nummer
- SR 172.091
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 08.12.2006
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht