Das Generalsekretariat übt die Funktionen nach Artikel 42 RVOG aus und nimmt auf Departementsstufe folgende Kernfunktionen wahr:
Es unterstützt die Departementsvorsteherin oder den Departementsvorsteher als Mitglied des Bundesrates und Chefin oder Chef des Departements.
Es erarbeitet die Strategie und die Planung und stellt das Controlling sowie die Koordination sicher.
Es besorgt die Informationsbeschaffung, die Informationsplanung und die Kommunikation.
Es koordiniert die Ressourcenbedürfnisse, stellt Logistikdienste bereit und erbringt Informatikdienstleistungen.
Es besorgt die Rechtsanwendung, Rechtsprechung und Rechtsberatung und begleitet die Rechtsetzungsarbeiten.
Darüber hinaus erfüllt das Generalsekretariat folgende besonderen Aufgaben:
Es übt die Aufsicht aus über die dem Bund unterstehenden gemeinnützigen Stiftungen.
Es instruiert Beschwerden gegen Verfügungen von Ämtern des Departements.
Es führt die Fachstelle für Rassismusbekämpfung und das Sekretariat der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus.