(Art. 16 BPV)
Der Arbeitgeber legt in der Stellenbeschreibung für die jeweilige Funktion die Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten fest.
Die Stellenbeschreibung enthält mindestens folgende Angaben:
die Funktion;
die Organisationseinheit;
die Funktion der oder des direkt Vorgesetzten;
die Anforderungen, welche die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter erfüllen muss, sowie die erforderlichen Kompetenzen;
die Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten;
die Anzahl der unterstellten Mitarbeitenden;
die Lohnklasse und das Datum der Funktionsbewertung nach Artikel 52 BPV.