Als Zeitmilitär können Personen angestellt werden, die:
ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer beruflichen Grundbildung nach dem BBG10 oder einen mindestens gleichwertigen staatlich anerkannten Abschluss einer Schule vorweisen können;
Angehörige der Armee sind;
gute Qualifikationen aus den bisherigen Militärdienstleistungen besitzen;
einen Strafregisterauszug ohne Eintrag vorweisen können;
einen Betreibungsregisterauszug ohne Eintrag vorweisen können; und
nach einer vertrauensärztlichen Untersuchung gemäss den Vorgaben der Oberfeldärztin oder des Oberfeldarztes als tauglich erklärt worden sind.