Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
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Art. 109 Preiserhebung Die DR legt den Kaufkraftausgleich auf Grund periodischer Preiserhebungen in Bern und an den Einsatzorten im Einvernehmen mit dem EPA fest. 8. Kapitel: Leistungen des Arbeitgebers bei Versetzungen und Einsätzen im Ausland / 12. Abschnitt: Kaufkraftausgleich