Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 76 Teuerungsausgleich Der Teuerungsausgleich wird auf den wiederkehrenden, in Schweizer Franken festgelegten Auslandzulagen entrichtet. 8. Kapitel: Leistungen des Arbeitgebers bei Versetzungen und Einsätzen im Ausland / 1. Abschnitt: Allgemeines