Folgende Angehörige des Berufsmilitärs erhalten 7 Kompensationstage pro Jahr:
Angehörige des Berufsmilitärs nach Artikel 2 Buchstabe a Ziffer 1, ohne Berufsunteroffizierinnen und Berufsunteroffiziere, sowie Ziffer 2;
Angehörige des Berufsmilitärs nach Artikel 2 Buchstabe a Ziffer 3.
Berufsunteroffizierinnen und Berufsunteroffiziere nach Artikel 2 Buchstabe a Ziffer 1 erhalten 10 Kompensationstage pro Jahr.
Die Kompensationstage sind in dem Kalenderjahr zu beziehen, in dem der Anspruch entsteht. Ist dies wegen Krankheit, Unfall, Mutterschaft oder aus betrieblichen Gründen nicht möglich, so wird Ende des entsprechenden Jahres eine Barvergütung ausgerichtet. Werden die Kompensationstage aus anderen Gründen nicht bezogen, verfallen sie entschädigungslos.
Angehörige des Berufsmilitärs, die in die Lohnklasse 30 oder höher eingereiht sind, erhalten keine Kompensationstage.