Für folgende Abklärungen ist das ausdrückliche Einverständnis der Bewerberinnen und Bewerber erforderlich:
die Durchführung von Persönlichkeitstests;
das Einholen von Referenzen;
das Einholen von grafologischen Gutachten.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen vor der Durchführung von Persönlichkeitstests informiert werden über:
den Zweck der Tests;
die Verwendung der Testergebnisse; und
den Personenkreis, der über die Testergebnisse informiert wird.