Die Verwaltungseinheiten sind verantwortlich für den Schutz der Daten; vorbehalten ist die Verantwortung der Departemente, deren Fachdienstleistungszentren Personal Zugriff auf die Personaldossiers haben.
Art. 21 – Verantwortlichkeit
Art. 21
Verantwortlichkeit
- Gliederungspfad
- 3. Kapitel: Personaldossier 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.02.2025
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Art. 21 Verantwortlichkeit Die Verwaltungseinheiten sind verantwortlich für den Schutz der Daten; vorbehalten ist die Verantwortung der Departemente, deren Fachdienstleistungszentren Personal Zugriff auf die Personaldossiers haben. 3. Kapitel: Personaldossier / 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- SR-Nummer
- SR 172.220.111.4
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 22.11.2017
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht