Das Personal ist nach dem Bundesgesetz vom 19. Juni 199247 über die Militärversicherung gegen Krankheit und Unfall versichert.
Das EDA koordiniert im Einvernehmen mit der EFV angemessene Zusatzleistungen für die Risiken Heilungskosten, Invalidität und Tod, die über diejenigen der Militärversicherung hinausgehen.48