Die befristete Verleihung eines Grades für die Dauer des Einsatzes richtet sich nach Artikel 75 der Verordnung vom 22. November 201727 über die Militärdienstpflicht.
Art. 9 – Befristete Verleihung eines Grades
Art. 926
Befristete Verleihung eines Grades
- 26 Fassung gemäss Anhang 7 Ziff. II 1 der V vom 22. Nov. 2017 über die Militärdienstpflicht, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 7405).
- 27 SR 512.21
- Gliederungspfad
- 2. Kapitel: Personalpolitik
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2026
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Art. 9 Fassung gemäss Anhang 7 Ziff. II 1 der V vom 22. Nov. 2017 über die Militärdienstpflicht, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 7405). Fassung gemäss Anhang 7 Ziff. II 1 der V vom 22. Nov. 2017 über die Militärdienstpflicht, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 7405). Befristete Verleihung eines
- SR-Nummer
- SR 172.220.111.9
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 02.12.2005
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht