Die Personalabteilungen, die Fachstellen Professuren und die für die Selektion verantwortlichen Personen bearbeiten die Daten der Dossiers der Stellenbewerberinnen und -bewerber, soweit es für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Am Ende des Bewerbungsverfahrens werden die Daten der Stellenbewerberinnen und Stellenbewerber, die angestellt werden, in das Personaldossier (Art. 25–32) und in das Informationssystem für das Personaldatenmanagement (Art. 33–37) übertragen.
Die Datenbearbeitung von nicht berücksichtigten Stellenbewerberinnen und Stellenbewerbern richtet sich nach Artikel 10 Absätze 3 und 4.