Die Schulleitungen der beiden ETH, die Direktionen der Forschungsanstalten und die Präsidentin oder der Präsident des ETH-Rates sind für die von ihnen eingesetzten Informationssysteme verantwortlich.
Die jeweiligen Personalabteilungen und weiteren ermächtigten Stellen sind für die Datenbearbeitung in ihrem Bereich verantwortlich.
Die beiden ETH, die Forschungsanstalten und der ETH-Rat erlassen für ihre Informationssysteme die Bearbeitungsreglemente nach Artikel 6 der Datenschutzverordnung vom 31. August 20225 (Bearbeitungsreglemente).