Es regelt die Versicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität im Rahmen des Vorsorgewerks ETH-Bereich.
Art. 1 – Gegenstand
Art. 1
Gegenstand
- 2 BBl 2023 2829
- 3 Fassung gemäss Ziff. I des Beschlusses des PO ETH vom 13. Juni und 1. Nov. 2023, vom BR genehmigt am 29. Nov. 2023 und in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 776).
- Gliederungspfad
- 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2025
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Art. 1 Gegenstand 1 Das vorliegende Reglement bildet Bestandteil des Anschlussvertrages vom 29. November 2023BBl 2023 2829 für das Vorsorgewerk ETH-Bereich. Fassung gemäss Ziff. I des Beschlusses des PO ETH vom 13. Juni und 1. Nov. 2023, vom BR genehmigt am 29. Nov. 2023 und in Kraft seit 1. Jan. 20
- SR-Nummer
- SR 172.220.142.1
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 03.12.2007
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht