Der Einkauf in die reglementarischen Leistungen ist unter Vorbehalt von Absatz 4 innerhalb der vom BVG festgelegten Grenzen gemäss Anhang 3 möglich. Massgebend sind, unter Vorbehalt von Artikel 32b Absatz 2 das Alter und der versicherte Verdienst im Zeitpunkt des Einkaufs.47
…48
Bezügerinnen und Bezüger von Altersleistungen können sich nur so weit in reglementarische Leistungen einkaufen, als diese den Vorsorgeschutz, wie er vor dem Eintritt des Vorsorgefalls Alter bestanden hat, übersteigen.49
Einkäufe, die nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit getätigt wurden, die zur Invalidität geführt hat, werden rückabgewickelt (Art. 57 Abs. 3).
Wurden Vorbezüge für die Wohneigentumsförderung getätigt, so dürfen Einkäufe erst vorgenommen werden, wenn die Vorbezüge zurückbezahlt sind.50