Unter dem Namen «Unterstützungsfonds» besteht im Eidgenössischen Personalamt (EPA) ein Spezialfonds im Sinne von Artikel 52 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 20054.
Art. 1 – Rechtsform
Art. 13
Rechtsform
- 3 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 21. Juni 2019, in Kraft seit 1. Jan. 2020 (AS 2019 2121).
- 4 SR 611.0
- Gliederungspfad
- 1. Abschnitt: Rechtsform und Zweck
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2020
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Art. 1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 21. Juni 2019, in Kraft seit 1. Jan. 2020 (AS 2019 2121). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 21. Juni 2019, in Kraft seit 1. Jan. 2020 (AS 2019 2121). Rechtsform Unter dem Namen «Unterstützungsfonds» besteht im Eidgenössischen Personalamt (EPA) ein Spezialfonds
- SR-Nummer
- SR 172.222.023
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 18.12.2002
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht