Das Reglement des Bundesgerichts vom 5. Dezember 20065 über den elektronischen Rechtsverkehr mit Parteien und Vorinstanzen wird aufgehoben.
Art. 11 – Aufhebung eines anderen Erlasses
Art. 11
Aufhebung eines anderen Erlasses
- 5 [AS 2006 5677, 2008 4691, 2011 641]
- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.04.2017
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Art. 11 Aufhebung eines anderen Erlasses Das Reglement des Bundesgerichts vom 5. Dezember 2006 [AS 2006 5677, 2008 4691, 2011 641] über den elektronischen Rechtsverkehr mit Parteien und Vorinstanzen wird aufgehoben. [AS 2006 5677, 2008 4691, 2011 641]
- SR-Nummer
- SR 173.110.29
- Dokumentart
- Erlass
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 20.02.2017
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht