Der Abteilungspräsident oder die Abteilungspräsidentin leitet die Abteilung in administrativer und organisatorischer Hinsicht.
Er oder sie ist insbesondere dafür zuständig:
die Koordination der Rechtsprechung innerhalb der Abteilung zu gewährleisten;
die Einhaltung der Abteilungsziele zu überwachen;
für die beförderliche Behandlung der Geschäfte zu sorgen;
eine ausgeglichene Geschäftslast innerhalb der Abteilung zu erzielen;
die Sitzungen der Abteilungsmitglieder einzuberufen und zu leiten;
die Leiterin oder den Leiter der Abteilungskanzlei zu führen;
über alle weiteren anfallenden Verwaltungs- und Organisationsgeschäfte zu befinden, soweit diese nicht den Abteilungsmitgliedern gemeinsam obliegen.
Der Abteilungspräsident oder die Abteilungspräsidentin wird im Umfang der Präsidialaufgaben von der Mitwirkung bei der Rechtsprechung entlastet.