Die Zusammensetzung des Spruchkörpers wird den Parteien auf Anfrage bekannt gegeben.
Art. 32c – Bekanntgabe der Spruchkörper
Art. 32c40
Bekanntgabe der Spruchkörper
- 40 Eingefügt durch Ziff. I des Beschlusses des BVGer vom 13. Dez. 2022, in Kraft seit 1. Juni 2023 (AS 2023 238).
- Gliederungspfad
- 3. Kapitel: Geschäftsabwicklung und Verfahren
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.06.2023
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Art. 32c Eingefügt durch Ziff. I des Beschlusses des BVGer vom 13. Dez. 2022, in Kraft seit 1. Juni 2023 (AS 2023 238). Eingefügt durch Ziff. I des Beschlusses des BVGer vom 13. Dez. 2022, in Kraft seit 1. Juni 2023 (AS 2023 238). Bekanntgabe der Spruchkörper Die Zusammensetzung des Spruchkörpers wi
- SR-Nummer
- SR 173.320.1
- Dokumentart
- Erlass
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 17.04.2008
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht