Die Schlichtungsstelle bestimmt ein Mitglied für die Leitung des Verfahrens sowie allenfalls weitere Mitglieder als Beisitzende.
Das instruierende Mitglied gibt den vom Konflikt betroffenen Richtern und Richterinnen den Antrag sowie die Zusammensetzung des Schlichtungsgremiums bekannt.
Die im Antrag bezeichnete Gegenpartei erhält Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme.
Das instruierende Mitglied lädt zur Schlichtungsverhandlung ausserhalb der Gerichtsräumlichkeiten ein.