Auslagen des Gerichts werden zusätzlich in Rechnung gestellt, insbesondere:
Kosten, die für die Beschaffung der notwendigen Informationen, insbesondere von Unterlagen, verursacht werden;
Porti- und Telefonkosten;
Kosten für die Übermittlung eines Schriftstücks per Telefax: pro Seite 1 Franken im Inland, 2 Franken ins Ausland;
Anschaffungskosten von Datenträgern;
Mahnkosten: 10 Franken für die erste Mahnung, 20 Franken ab der zweiten Mahnung.