Die Richterinnen und Richter werden von der Bundesversammlung gewählt.
Wählbar ist, wer in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt ist.
Bei der Wahl ist auf eine angemessene Vertretung der technischen Sachgebiete und der Amtssprachen zu achten.
Bei der Vorbereitung der Wahl können das IGE sowie die im Patentwesen tätigen Fachorganisationen und interessierten Kreise angehört werden.