Es werden folgende Gebühren verrechnet:
a. Reproduktion von Schriftstücken: | für A4-Fotokopien: 50 Rappen je Seite, für A3-Fotokopien: 1 Franken je Seite; | |
b. andere Vervielfältigungen: | effektive Kosten; | |
c. Nachforschungen in den Akten einer erledigten Sache, die über das Ermitteln des Archivguts und die Einsichtsgewährung am Bundespatentgericht hinausgehen: | 50 Franken je angebrochene halbe Arbeitsstunde; die Gebühr kann ganz oder teilweise auch erhoben werden, wenn die Ermittlung des Archivguts oder die Einsichtsgewährung mit einem ausserordentlichen Aufwand verbunden ist; | |
d. andere Nachforschungen, Zusammenstellungen, besondere Auswertungen und dergleichen: | 60 Franken je angebrochene halbe Arbeitsstunde; | |
e. Urteilsabgabe an Drittpersonen: | 40 Franken; | |
f. Rechtskraftbescheinigung: | 40 Franken; | |
g. Beglaubigung einer Unterschrift: | 40 Franken; sind auf dem gleichen Aktenstück mehrere Unterschriften zu beglaubigen, so wird für jede zusätzliche Unterschrift ein | |
h. Beglaubigung der Richtigkeit eines Auszuges, einer Abschrift, einer Fotokopie und dergleichen: | 40 Franken; umfasst das Dokument mehrere Seiten, so wird für jede zusätzliche Seite ein Zuschlag von | |
i. Verwaltungsaufwand für die Behandlung von Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften: | bis maximal 100 Franken im Einzelfall. |