Strafverfolgungsbehörden des Bundes sind:
die Polizei;
die Bundesanwaltschaft.
Gerichtliche Befugnisse in Fällen der Bundesgerichtsbarkeit haben:
das Bundesstrafgericht;
das Bundesgericht;
die kantonalen Zwangsmassnahmengerichte, wenn sie für den Bund tätig werden.