Das Bundesstrafgericht informiert die Öffentlichkeit über seine Rechtsprechung.
Die Veröffentlichung der Entscheide hat grundsätzlich in anonymisierter Form zu erfolgen.
Das Bundesstrafgericht regelt die Grundsätze der Information in einem Reglement.
Für die Gerichtsberichterstattung kann das Bundesstrafgericht eine Akkreditierung vorsehen.