Die Verordnung vom 29. November 200615 über die Gebühren der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz wird aufgehoben.
Art. 17 – Aufhebung eines anderen Erlasses
Art. 17
Aufhebung eines anderen Erlasses
- 15 [AS 20065321]
- Gliederungspfad
- 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.11.2015
Verfügbare Sprachversionen
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Erlassnavigation
Die vollständige Gliederung wird geladen
Der aufgerufene Inhalt ist bereits verfügbar. Artikel, Anhänge und weitere Gliederungsknoten werden vollständig ergänzt.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
rechtundgesetz.ch bietet Orientierung und Suche in öffentlich zugänglichen Rechtsinformationen, aber keine Rechtsberatung.
SR-Inhalt lesen
SR-Inhalt lesen
Der Inhalt ist derzeit nicht darstellbar.
- Erlass-Kontext
- Gliederungspfad
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 17 Aufhebung eines anderen Erlasses Die Verordnung vom 29. November 2006 [AS 2006 5321] über die Gebühren der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz wird aufgehoben. [AS 2006 5321] 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- SR-Nummer
- SR 191.11
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 07.10.2015
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht