Diese Verordnung regelt die Modalitäten der Umsetzung des GSG. Sie bestimmt insbesondere:
den Geltungsbereich der Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen, die je nach Art der institutionellen Begünstigten gewährt werden können;
die für die begünstigten Personen geltenden Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen;
die Verfahren für den Erwerb von Grundstücken durch institutionelle Begünstigte;
die Modalitäten der Gewährung von finanziellen Beiträgen und anderen Unterstützungsmassnahmen.