Der institutionelle Begünstigte, für den die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber tätig ist, legt dem Protokoll oder der Schweizer Mission im Rahmen der Beantragung einer Legitimationskarte die einzureichenden Unterlagen vor (Art. 25).
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber stellt sicher, dass die in der Schweiz als private Hausangestellte oder als privater Hausangestellter eingestellte Person Kopien der einzureichenden Unterlagen erhält.
Das EDA legt die Einzelheiten des Verfahrens fest.