Die privaten Hausangestellten sind obligatorisch den Versicherungen angeschlossen, die von der obligatorischen Sozialgesetzgebung des Kantons vorgesehen sind, in dem sich der Wohnsitz der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers befindet, sofern die oder der private Hausangestellte in der Schweiz dem System der sozialen Sicherheit (AHV/IV/EO/ ALV /FamZ) angeschlossen ist.
Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber übernehmen alle Prämien und diesbezüglichen Zusatzkosten, die von der kantonalen Gesetzgebung vorgesehen sind.